Leistungen
Umfassender Beistand – in jeder Phase.

/01 — Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Individualarbeitsrecht
Ein Arbeitsverhältnis verbindet zwei eigentlich gleichberechtigte Vertragspartner. Doch Waffengleichheit herrscht selten: Arbeitgeber haben Rechtsabteilungen, Budgets und Kontakte. Beschäftigte müssen sich ihre Rechte oft hart erkämpfen.
Wir wehren ungerechtfertigte Kündigungen ab, gestalten Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen und verhandeln Abfindungen. Wir prüfen Arbeitsverträge, setzen Ansprüche durch und sorgen für ein Arbeitszeugnis, das Ihnen Türen öffnet.
Schwerpunkte
- Kündigung & Kündigungsschutzklage
- Aufhebungs- & Abwicklungsvertrag
- Abfindungsverhandlungen
- Abmahnung
- Lohn, Gehalt & Überstunden
- Arbeitszeit & Urlaub
- Mobbing & Diskriminierung
- Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis
/02 — Für Betriebsräte, Personalräte und MAV
Kollektivarbeitsrecht
Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen beraten wir bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialplan sowie bei Betriebs- und Dienstvereinbarungen.
Kollektives Arbeitsrecht ist der Kern unserer Spezialisierung. Wir begleiten Sie strategisch, formulieren mit und setzen Ihre Beteiligungsrechte – wenn nötig – gerichtlich durch.
Schwerpunkte
- Interessenausgleich & Sozialplan
- Betriebs- & Dienstvereinbarungen
- Mitbestimmungsrechte
- Betriebsänderungen & Umstrukturierung
- Beschlussverfahren
- Laufende Beratung des Gremiums
/03 — Wenn Arbeit und Absicherung zusammenhängen
Sozialrecht
Wer seinen Arbeitsplatz verliert, hat schnell auch mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter zu tun. Ein unbedacht unterschriebener Aufhebungsvertrag kann eine Sperrzeit auslösen.
Wir beraten Sie rund um Arbeitslosengeld, Sperr- und Ruhenszeiten, Sozialabgaben, Rentenverfahren und Schwerbehinderung – damit arbeitsrechtliche Lösungen auch sozialrechtlich tragen.
Schwerpunkte
- Arbeitslosengeld & Sperrzeit
- Ruhenszeiten
- Sozialabgaben
- Rentenverfahren
- Schwerbehinderung & Gleichstellung
/04 — Über das Arbeitsrecht hinaus
Weitere Rechtsgebiete
Uns alle verbindet das Arbeitsrecht. Daneben bringen unsere Anwältinnen und Anwälte eigene Spezialisierungen mit.
Sprechen Sie uns an – wir sagen Ihnen offen, ob wir Ihr Anliegen übernehmen können.
Schwerpunkte
- Zivil- & Vertragsrecht
- Mietrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Internetrecht
FAQ
Häufige Fragen
Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?
Handeln Sie schnell: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Melden Sie sich außerdem unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Bringen Sie zum ersten Gespräch Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Bitte nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz und kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Wir prüfen den Vertrag, verhandeln Abfindung, Freistellung und Zeugnis und achten darauf, dass die Lösung auch sozialrechtlich trägt.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig ausgehandelt – etwa im Kündigungsschutzverfahren oder über einen Sozialplan. Wie hoch sie ausfällt, hängt stark von der Verhandlungsposition ab.
Was kostet eine Beratung?
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten besprechen wir vorab offen mit Ihnen.
Gut zu wissen: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Ihre Versicherung Arbeitsrechtsschutz umfasst, in vielen Fällen ja. Geben Sie uns einfach Ihre Versicherung und Versicherungsnummer – die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Wer trägt die Kosten für die Beratung des Betriebsrats?
Die erforderlichen Kosten der Betriebsratstätigkeit trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG). Dazu kann auch die anwaltliche Vertretung gehören. Wichtig ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums – wir unterstützen Sie dabei.
Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fristen laufen. Handeln Sie jetzt.
Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage zu erheben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich.