Kanzlei für Arbeitnehmer & Betriebsräte
Arbeitsrecht für die, die arbeiten.
Seit 2004 stehen wir im Arbeitsrecht konsequent auf der Seite der Beschäftigten – für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte. Nie für die Gegenseite.

Seit 2004
Eine Seite: Ihre.
8 Anwältinnen und Anwälte in Minden und Bielefeld – im Arbeitsrecht ausschließlich auf Arbeitnehmerseite.
Über uns
Ein Arbeitsverhältnis verbindet zwei gleichberechtigte Partner – auf dem Papier. Arbeitgeber haben Rechtsabteilungen, Budgets und Kontakte. Beschäftigte haben oft niemanden. Deshalb gibt es uns: Wir stellen die Waffengleichheit her, die das Arbeitsrecht verspricht.
Mehr über die Kanzlei- /01
2004gegründet – seitdem auf Arbeitnehmerseite
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8Anwältinnen und Anwälte
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4Fachanwälte für Arbeitsrecht
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X.XXX+Mandantinnen und Mandanten beraten und vertreten
Leistungen
Rechtlicher Beistand in jeder Phase Ihres Arbeitslebens
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Kündigung & Kündigungsschutzklage
- Aufhebungs- & Abwicklungsvertrag
- Abfindungsverhandlungen
- Abmahnung
- Lohn, Gehalt & Überstunden
- Arbeitszeit & Urlaub
- Mobbing & Diskriminierung
- Arbeitsvertrag & Arbeitszeugnis
Warum wir
Wir stehen nur auf einer Seite: Ihrer.
Wer gegen den eigenen Arbeitgeber vorgeht, braucht jemanden, der ohne Wenn und Aber hinter ihm steht. Genau das ist unser Selbstverständnis.
Nur eine Seite
Im Arbeitsrecht vertreten wir keine Arbeitgeber. Deshalb argumentieren wir nie zwiespältig – sondern konsequent für Sie.
Fachanwaltliche Expertise
Spezialisierung, die man merkt: Arbeitsrecht ist seit über zwanzig Jahren unser tägliches Handwerk.
Persönlich & verständlich
Sie haben feste Ansprechpartner, bekommen klare Antworten und wissen jederzeit, wo Ihr Fall steht.
Nah an Ihnen
Persönlich vor Ort in Minden und Bielefeld – kurze Wege zu uns und zu den Arbeitsgerichten.
Team
Unsere Anwältinnen und Anwälte
- Inhaberin
Nicole Vieker
Fachanwältin für Arbeitsrecht
- Inhaber
Stefan Chatziparaskewas
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Manuela Rahle
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Daniel Dejanovic
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jan Wolters
Rechtsanwalt
Caterina Kerkenberg
Rechtsanwältin
Rojat Akay
Rechtsanwalt
Johanna Grunewald
Rechtsanwältin
Standorte
Persönlich vor Ort
- Hahler Straße 18
Minden
Zentrale
32427 Minden0571 385179-0Fax 0571 385179-9[email protected]Route planen - Marktstraße 8
Bielefeld
33602 Bielefeld0521 9887894-0Fax 0521 9887894-9[email protected]Route planen
FAQ
Häufige Fragen
Ich habe eine Kündigung erhalten – was muss ich jetzt tun?
Handeln Sie schnell: Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Melden Sie sich außerdem unverzüglich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Bringen Sie zum ersten Gespräch Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag und die letzten Gehaltsabrechnungen mit.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Bitte nicht ungeprüft. Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsschutz und kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
Wir prüfen den Vertrag, verhandeln Abfindung, Freistellung und Zeugnis und achten darauf, dass die Lösung auch sozialrechtlich trägt.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig ausgehandelt – etwa im Kündigungsschutzverfahren oder über einen Sozialplan. Wie hoch sie ausfällt, hängt stark von der Verhandlungsposition ab.
Was kostet eine Beratung?
Unsere Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Kosten besprechen wir vorab offen mit Ihnen.
Gut zu wissen: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?
Wenn Ihre Versicherung Arbeitsrechtsschutz umfasst, in vielen Fällen ja. Geben Sie uns einfach Ihre Versicherung und Versicherungsnummer – die Deckungsanfrage übernehmen wir für Sie.
Wer trägt die Kosten für die Beratung des Betriebsrats?
Die erforderlichen Kosten der Betriebsratstätigkeit trägt grundsätzlich der Arbeitgeber (§ 40 BetrVG). Dazu kann auch die anwaltliche Vertretung gehören. Wichtig ist ein ordnungsgemäßer Beschluss des Gremiums – wir unterstützen Sie dabei.
Die Antworten sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Fristen laufen. Handeln Sie jetzt.
Gegen eine Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage zu erheben. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir melden uns schnellstmöglich.